Aufnahme in die pädagogische Frühförderung
Bei Ihrem Säugling oder Kind ab dem dritten Lebensmonat bis zum Schuleintritt wurde durch einen Pädaudiologen oder eine Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie eine Schwerhörigkeit/Gehörlosigkeit festgestellt. Sie haben nun viele Fragen, wie Sie die Hör- und kommunikative Entwicklung Ihres Kindes fördern und begleiten können, welche technischen Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlea Implantate, FM-Anlage, …) Ihr Kind benötigt, welche rechtlichen Dinge (Gehörlosengeld, Schwerbehindertenausweis, Pflegegeld) Ihnen als Familie zustehen. Im Rahmen der pädagogischen Frühförderung können wir Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen unterstützen.
Die pädagogische Frühförderung beantragen wir gemeinsam bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung. Die Beantragung verläuft folgendermaßen:
- Telefonische Kontaktaufnahme Ihrerseits mit unserer Beratungsstelle
- Terminierung des Aufnahmegespräches
- Durchführung des Aufnahmegespräches in den Räumen der Beratungsstelle
- Senden der Unterlagen (Bericht des Pädaudiologen/der Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie) an das zuständige Gesundheitsamt zur Prüfung
- Beantragung der pädagogischen Frühförderung bei der Bezirksregierung Arnsberg (Hochsauerlandkreis und Kreis Soest) oder der Bezirksregierung Detmold (Kreis Paderborn und Kreis Höxter)
- Genehmigung der pädagogischen Frühförderung
- Durchführung der pädagogischen Frühförderung bei Ihnen zu Hause und/oder in der Kindertagesstätte Ihres Kindes
Folgende Verfahren werden im Rahmen des Aufnahmegespräches eingesetzt:
- Fragebogen
- Informelle und/oder standardisierte Hörtests in Abhängigkeit zum Alter Ihres Kindes:
- Sprachaudiometrie ohne und mit Störschall
- Tests zur auditiven Merkfähigkeit
- Überprüfung des Richtungshörens
- Tests zur Lautdifferenzierung
- Heidelberger Vorschulscreening
- Informelle und/oder standardisierte Sprachentwicklungstests in Abhängigkeit zum Alter Ihres Kindes:
- Lautprüfbogen
- SETK 2 - Sprachentwicklungstest für zweijährige Kinder
- SETK 3-5 - Sprachentwicklungstest für drei- bis fünfjährige Kinder
- Marburger Sprachscreening für 4- bis 6-jährige Kinder
- TROG-D – Test zur Überprüfung des Grammatikverständnisses
Der zeitliche Umfang der pädagogischen Frühförderung richtet sich nach den Förderbedürfnissen Ihres Kindes und Ihrem Beratungsbedarf bzw. dem Beratungsbedarf der Erzieherinnen Ihres Kindes.
Inhalte der Förderung Ihres Kindes sind in Abhängigkeit zu seinem Entwicklungsstand:
- Förderung der Hörentwicklung
- Förderung der kommunikativen Entwicklung (Lautsprache, Lautsprache mit unterstützenden Gebärden, UK – Unterstützte Kommunikation)
- Förderdiagnostische Begleitung seiner Gesamtentwicklung
Inhalte Ihrer Beratung bzw. der Beratung der Erzieherinnen Ihres Kindes können sein:
- Hören mit und ohne Hörschädigung
- Meilensteine der Hör- und kommunikativen Entwicklung
- Technische Hilfsmittel und der konkrete Einsatz in der Kita
- Rechtliche Dinge
- Prinzipien der Förderung der Hör- und kommunikativen Entwicklung Ihres Kindes
- Fördermaterialien
- Förderort (Welche Kindertagesstätte/Welche Schule ist der passende Förderort für unser Kind?)