Das gemeinsame Lernen
Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung besuchen unterschiedliche Schulformen. Das Vorliegen einer Hörschädigung allein bedingt keinen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, so dass ein größerer Teil hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler die allgemeine Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung besucht. Wird von Seiten der dortigen Lehrkräfte oder der Eltern Beratung gewünscht, können sie diese über unsere Beratungsstelle anfordern.
Besteht allerdings ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation und wurde als Förderort die allgemeine Schule bestimmt, so kann der Schüler oder die Schülerin im Rahmen des Gemeinsamen Lernens an der Regelschule zusätzlich von einer Lehrkraft der Moritz-von-Büren-Schule begleitet werden.
Im Rahmen dieser Begleitung findet die fachliche sonderpädagogische Unterstützung und Beratung der Lehrkräfte und Familien statt. Die konkrete Umsetzung wird bestimmt durch den individuellen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung des Schülers/der Schülerin und den Beratungsbedarf der Klassen- und Fachlehrer, der Mitschüler/innen und der Eltern. Die Ziele und Maßnahmen werden im Förderplan festgehalten und evaluiert. Mindestens einmal jährlich entscheidet die Klassenkonferenz, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der Förderschwerpunkt weiterhin bestehen und der Förderort beibehalten werden soll.