Die Taubstummenanstalt zu Büren wird durch eine Verfügung des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen, Ludwig Freiherr von Vincke (1774-1844), vom 21. Juni 1830 gegründet.
Die Schule gehört damit zu den ältesten Schulen für Hörgeschädigte im gesamten deutschsprachigen Raum.
Die Oberleitung der Anstalt hatte der Direktor des Lehrerseminars zu Büren, Seminardirektor Klocke. Der Direktor vertrat die Anstalt nach außen, führte den amtlichen Schriftwechsel, ermittelte die Pflegehäuser und schloss die Pflegeverträge ab.
Die technische Leitung übernahm der in der Anstalt zu Münster ausgebildete Taubstummenlehrer Wirsel. Er erteilte den Taubstummenunterricht, beauftragte die Pflegehäuser, erstattete den Jahresbericht und unterwies die Seminaristen theoretisch und praktisch in der Unterrichtung Taubstummer.
Hauptaufgabe der Anstalt sollte sein, die Seminaristen, also künftige Volksschullehrer, zu befähigen, taubstumme Kinder gemeinschaftlich mit den Vollsinnigen zu unterrichten.
Die materielle Sicherstellung der Schule gewährleistet der so genannte Westfälische Provinzial Taubstummenfonds.
Der erste „Kontrakt zwischen dem Schmiedemeister Kraft und dem Seminardirektor Klocke wurde am 1. August 1830 geschlossen.