Moritz-von-Büren-Schule

LWL-Förderschule Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Büren

Das Leitbild

Hörgeschädigte Schüler lernen, ihr Leben

selbstbestimmt zu führen und zu gestalten.

Auf dem Weg zu diesem Ziel sind uns folgende Leitgedanken wichtig:

Leitbildgedanken

Entwicklung des Leitziels

Die Entwicklung der Schule seit der ersten Erstellung eines Schulprogramms war bestimmt von markanten Veränderungen. Sie sind festzumachen an der Entscheidung des Schulträgers, den Lernenden und Lehrenden der Schule durch ein neues Schulgebäude möglichst barrierefreie Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, an einer veränderten Lehrerschaft sowie an schulpolitischen Diskussionen über Pisa-Studie, Vergleichsarbeiten, Lernstandserhebungen, inklusive Beschulung und der daraus resultierenden Standortbestimmung der Schulen für Hörgeschädigte in dieser Diskussion. Das Inkrafttreten eines neuen Schulgesetzes hat neue Akzente gesetzt mit einem Paradigmenwechsel in der gesellschaftlichen Verankerung des Umgangs mit Behinderten und deren Teilhabe. Aktuell steht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit den Gedanken zur gleichberechtigten Teilhabe aller am Bildungssystem im Zentrum der Diskussion und Schulentwicklung. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (9. SchRÄG) hat dazu die Rahmenbedingungen festgelegt.

Während dieser Entwicklungsphase hat sich an der Schule ein zentraler Leitgedanke manifestiert, der das schulische Handeln zurzeit und in naher Zukunft bestimmt.

Dieser Leitgedanke findet Platz in der Formulierung:


Hörgeschädigte Schüler lernen, ihr Leben selbstbestimmt

zu führen und zu gestalten.

 

Im Jahr 2011 wurde dieses Leitziel vor allem im Hinblick auf neuere Entwicklungen (Paradigmenwechsel / Inklusion) einer Revision unterzogen. Während das Leitziel unverändert bestätigt wurde, wurden die dazu formulierten zielführenden Gedanken in der nun vorliegenden Form entsprechend angepasst.

 

Das Leitziel in Bezug auf den Schwerpunkt Hören und Kommunikation

Um ein selbstbestimmtes Leben führen und gestalten zu können, bedarf es eines stabilen Selbstwertgefühls im Denken und Erleben als Grundlage für die Selbstständigkeit im Handeln. Selbstständiges Handeln und eigenverantwortliches Lernen auf dem Weg zu einer gefestigten Identität sollen gefördert werden.

 

Dabei sind die Felder Unterricht und Erziehung in gleichem Maße einbezogen. Unsere Schule fühlt sich dem Bereich „Erziehung“ gegenüber besonders verpflichtet, da bei vorliegender Hörschädigung und den damit verbundenen Einschränkungen in der Lebensführung eine stabile Persönlichkeitsentwicklung Voraussetzung ist für Lernen.

Unsere Schüler bewegen sich im Rahmen ihrer individuellen Unterschiede und Möglichkeiten in zwei Lebenswelten: in der Welt der Hörgeschädigten und in der Welt der Hörenden.

Ein erster Paradigmenwechsel in der Pädagogik, der deutlich wird in der Umbenennung der Sonderschulen in Förderschulen, richtete den Focus weg von den Defiziten und hin auf die Stärken von Schülern. Dieser Leitgedanke wurde aufgegriffen und in Bezug auf den Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ konkretisiert. Der zweite Paradigmenwechsel richtet sich nach den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention bezüglich der uneingeschränkten Teilhabe am Bildungssystem in der Gesellschaft. „Vielfalt als Chance“ ist ein Schlagwort, das diese Entwicklung treffend beschreibt. Auch diese Veränderungen müssen in Bezug auf das Lernen hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher konkret betrachtet und diskutiert werden. Sie betreffen jedes Entwicklungsalter und alle möglichen Lernorte.

 

„Hören“ ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung einer Lautsprache. Auf der Grundlage der je individuellen Voraussetzungen der Schüler, die von Faktoren wie Hörgeräteversorgung, Familiensituation, Frühförderung, Sprachbegabung, allgemeine Intelligenz usw. beeinflusst werden, sollen hier die Möglichkeiten zu einer Hörentwicklung unter bestmöglicher Nutzung aller Hörhilfen entwickelt werden. Das Wissen um diese Zusammenhänge und die verständliche Unsicherheit der meisten Eltern hörgeschädigter Kinder mit der Anfangsdiagnose und dem Umgang damit begründen den Aufbau der Beratungsstelle (siehe Kapitel B 4) und die frühe Förderung und Begleitung von Anfang an (siehe Kapitel B 5).

 

„Kommunikation“ ist eine für die Persönlichkeitsentwicklung zentrale Fähigkeit, die auch ohne eine Lautsprache erlernt werden kann. Auch hier muss die Schule von Anfang an die individuellen Möglichkeiten jedes Einzelnen ermitteln und Kommunikation auf vielfältige Art und Weise entwickeln und fördern. Neben der Lautsprache hat an dieser Stelle die gebärdensprachliche Kommunikation einen festen Platz einzunehmen. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Grundlage, dass die Gebärdensprache eine gegenüber der Lautsprache gleichwertige Sprache darstellt, aber auch aus dem Wissen heraus, dass wir das am besten lernen, was wir mit möglichst vielen Sinnen wahrgenommen haben. Wenn der akustische Sinn bei der Wahrnehmung die Kommunikationsmöglichkeiten einschränkt, müssen andere Sinne aktiviert werden, um die Kommunikationsfähigkeit als Grundlage einer Beziehungsfähigkeit an sich in angemessener Weise anregen zu können.

 

Die besondere Rolle der Sprache

Die in der UN-Behindertenrechtskonvention vorgefundenen Formulierungen münden immer wieder in der Forderung nach der uneingeschränkten Teilhabe an Bildung, beruflichen Chancen und gesellschaftlichem Leben insgesamt und dem Abbau der dabei hinderlichen Barrieren. Beim Hören und in der Kommunikation erleben Hörgeschädigte spezielle Barrieren. Diese Barrieren konzentrieren sich immer wieder auf den Begriff Sprache. Zwei unterschiedliche Ebenen lassen sich dabei unterscheiden und verlangen je unterschiedliche Konsequenzen im Handeln:

Sprache verstehen

Sprache verstehen

 

Liegt der Fokus auf dem Verstehen, geht es in erster Linie um die akustische Wahrnehmung von Sprache. Die hier im Wege stehenden Barrieren umfassen medizinisch-physiologische Aspekte beim Hören, die Hörgerätetechnik, Operationsmethoden, aber auch die Raumakustik, insbesondere in Klassenräumen, Schulen insgesamt und anderen Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Betriebe, etc.).

Liegt die Betonung auf Sprache, so geht es um Sprachentwicklung und Sprachverständnis als Grundlage einer Kommunikation mit Anderen über das Medium Sprache. Hier finden sich die Barrieren schon von Geburt an durch die eingeschränkte Hörwahrnehmung, die eine normale und natürliche Sprachentwicklung in ihrer sensiblen Phase erschweren und behindern.

Die Überlegungen und Forschungen in den beiden genannten Bereichen führen logisch zu einer breit angelegten Vernetzung in der Arbeit (siehe dazu Grafik) und zu einer immanent in jeder Phase der Förderung im Vordergrund stehende Schwerpunktsetzung im Bereich der Sprache. Dies betrifft sowohl die Beobachtung der Sprachentwicklung jedes einzelnen Kindes bzw. Schülers als auch die Kontrolle der eigenen Sprache der Lehrenden in den Lernprozessen.

 

Umsetzen des Leitziels in pädagogisches Handeln

Die Interpretation des Wortes „selbstbestimmt“ im Leitgedanken muss so in schulisches Handeln umgesetzt werden, dass in den beiden Bereichen „Unterricht“ und „Erziehung“ (einschließlich aller Abteilungen der Schule) Akzente gesetzt werden, die verschiedene Entwicklungsniveaus mit Blick auf dieses Ziel sichtbar werden lassen. Die traditionelle Pädagogik der Hörgeschädigten ließ unter dem Druck der Sprachanbildung und Sprechschulung wenig Platz und Entwicklungsmöglichkeiten zu selbstbestimmtem Handeln. Von Beginn an (Frühförderung) wurde Hörgeschädigten (und ihren Familien) eher fremdbestimmt ein Weg vorgezeichnet, den sie so zu gehen hatten. Auch das Lernen in der Schule war meist stark vorstrukturiert und sollte mit einem hohen Anteil strenger Vorgaben zu Ergebnissen in der Lautsprachentwicklung führen. Die nicht nur von der Pädagogik der Hörgeschädigten, sondern auch von der Medizin und Technik mitgetragenen Erfolge in der Frühförderung ließen auch hier stark veränderte Konzepte und Wege zu (siehe hierzu auch Kapitel B 5).

 

Die Verzahnung von Unterricht und Erziehung bei Hörgeschädigten wird an dieser Stelle besonders deutlich. Kommunikation bedeutet mehr als Lautsprachfähigkeit. Kommunikationsfähigkeit ist eng an Beziehungsfähigkeit geknüpft. Beziehungsfähigkeit setzt Kommunikationsfähigkeit voraus und umgekehrt. Kommunikationsfähigkeit wiederum ist Grundlage allen Lernens. Die Vernachlässigung des Beziehungsaspektes in der Persönlichkeitsentwicklung führt zu Defiziten in der Kommunikation und damit auch in den Lernmöglichkeiten.


 

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