Die Schule gliedert sich demnach in die folgenden Abteilungen und Arbeitsbereiche:
- Beratungsstelle
- Frühförderung
Frühspracherziehung (0-3 Jahre)
ambulante Maßnahmen in allgemeinen,
heilpädagogischen und integrativen Kindergärten
und Kindertagesstätten (3-6 Jahre)
- Förderschulkindergarten
- Schule vor Ort
Primarstufe (mit flexibler Schuleingangsphase)
Sekundarstufe I
- Gemeinsamer Unterricht / Gemeinsames Lernen an allen allgemeinen Schulformen
- Offene Ganztagsbetreuung (OGS)
- Vorschulgruppe (ab dem Schuljahr 2014/15)
Die Primarstufe war bis zum Schuljahr 2013/14 fünfjährig angelegt, um mit einer zusätzlichen Eingangsklasse (E-Klasse) dem besonderen Förderbedarf der Schüler zu entsprechen. Das neue Schulgesetz (9. SchRÄG) sieht diese Form der 11jährigen Schulpflicht nicht mehr vor. Deshalb gilt ab dem Schuljahr 2014/15 auch für alle hörgeschädigten Schüler die 10jährige Schulpflicht. Die dadurch entstehende Lücke in der Vorbereitung auf das schulische Lernen nach den vorgegebenen Richtlinien kann durch die flexible Schuleingangsphase ausgeglichen werden. Eine solche wird an der Moritz-von-Büren-Schule schon seit dem Schuljahr 2011/12 erfolgreich erprobt.
Die enge Kooperation der genannten Arbeitsbereiche miteinander ermöglicht eine umfassende Begleitung, die für ein erfolgreiches Lernen sowie für die Entwicklung der hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen von besonderer Bedeutung ist.
Vernetzung durch landesweite Arbeitskreise
Der Schwerpunkt Hören und Kommunikation hat es in Lern- und Entwicklungsprozessen mit eigenen Gesetzmäßigkeiten zu tun. Oft entstehen neue Entwicklungen, Ideen und Konzepte an Stellen, die auch räumlich weit entfernt voneinander agieren. Die Teilhabe an neuen Entwicklungen setzt deshalb voraus, dass zwischen den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation eine weit verzweigte, überregionale Vernetzung existiert. Die überregionale Zusammenarbeit beeinflusst die Fortbildungsplanung und ist dort fest verankert.
Diese Vernetzung besteht auf der Ebene der Schulleitungen schon seit vielen Jahren und ist verankert in drei Arbeitskreisen: BuDiKo (Bundesdirektorenkonferenz), NorDiKo (Norddeutsche Direktorenkonferenz) und AG der Schulleitungen an Hörgeschädigtenschulen NRW. Die Vernetzung wurde auf weitere Ebenen übertragen und besteht inzwischen auf fast allen Arbeitsfeldern der Schule in sogenannten Landesarbeitskreisen. Diese sind mit ihrer Arbeit nicht alle gleichzeitig gestartet, sondern haben sich im Laufe der letzten Jahre nach und nach gebildet. Es sind dies folgende Landesarbeitskreise:
- LAK der Beratungsstellen
- LAK der Förderschulkindergärten Hören und Kommunikation
- LAK Gemeinsames Lernen (früher: "Gemeinsamer Unterricht")
- LAK Curriculumentwicklung Deutsch
- LAK Curriculumentwicklung Mathematik
- LAK Curriculumentwicklung Englisch
- LAK Übergang Schule - Beruf
- LAK HK +LE +GG
- LAK Bilingualer Unterricht
4 Besonderheiten einer kleinen Schule
(Schüler)zahlen
Die Schule gehört mit ihrer Schülerzahl zu den kleinsten Schulen für Hörgeschädigte in Nordrhein-Westfalen. Die aktuellen (Schüler)zahlen stellen sich wie folgt dar (Stand Oktober 2016):
Zahl der am Schulstandort unterrichteten Schüler: 104
Zahl der Kinder im Förderschulkindergarten: 8
Zahl der Kinder in der Frühförderung: 66
Zahl der Schüler im Gemeinsamen Unterricht: 51