Moritz-von-Büren-Schule

LWL-Förderschule Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Büren

Die Organisation der Schule

1   Einzugsbereich

Die Schule ist im Zentrum eines dünn besiedelten ländlichen Raumes beheimatet und hat dadurch bedingt einen sehr großen Einzugsbereich. Er erstreckt sich im Wesentlichen über folgende Kreise: Paderborn, Soest, Höxter und Teile des Hochsauerlandkreises.

 

Einzugsbereich

2   Schülerspezialverkehr

Die meisten Schüler werden morgens mit Taxen vom Elternhaus zur Schule und nach dem Unterricht bzw. nach der OGS wieder nach Hause gefahren. Das weit gestreckte Einzugsgebiet führt dabei zu Fahrten, die in einigen Fällen bis zu 90 Minuten dauern. Schüler der Sek I fahren zum Teil in Abstimmung mit den Eltern selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule, wenn der Fahrplan dies zulässt (siehe auch Leitbild).

 

3   Vernetzung / Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Die Moritz-von-Büren-Schule bietet ein breitgefächertes Angebot, um den vielfältigen Bedürfnissen der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien gerecht zu werden. Angebote beginnen mit der Feststellung der Hörschädigung – im Optimalfall durch das Neugeborenenhörscreening direkt nach der Geburt – und enden mit der beruflichen Eingliederung nach der Schulzeit. Die folgende Grafik veranschaulicht die Gesamtorganisation mit ihrer intensiven Vernetzung mit außerschulischen Partnern und Organisationen.

 

Die Schule gliedert sich demnach in die folgenden Abteilungen und Arbeitsbereiche:

  • Beratungsstelle
  • Frühförderung

         Frühspracherziehung (0-3 Jahre)

         ambulante Maßnahmen in allgemeinen, 

         heilpädagogischen und integrativen Kindergärten 

         und Kindertagesstätten (3-6 Jahre)

  • Förderschulkindergarten
  • Schule vor Ort

         Primarstufe (mit flexibler Schuleingangsphase)

         Sekundarstufe I

  • Gemeinsamer Unterricht / Gemeinsames Lernen an allen allgemeinen Schulformen
  • Offene Ganztagsbetreuung (OGS)
  • Vorschulgruppe (ab dem Schuljahr 2014/15)

Die Primarstufe war bis zum Schuljahr 2013/14 fünfjährig angelegt, um mit einer zusätzlichen Eingangsklasse (E-Klasse) dem besonderen Förderbedarf der Schüler zu entsprechen. Das neue Schulgesetz (9. SchRÄG) sieht diese Form der 11jährigen Schulpflicht nicht mehr vor. Deshalb gilt ab dem Schuljahr 2014/15 auch für alle hörgeschädigten Schüler die 10jährige Schulpflicht. Die dadurch entstehende Lücke in der Vorbereitung auf das schulische Lernen nach den vorgegebenen Richtlinien kann durch die flexible Schuleingangsphase ausgeglichen werden. Eine solche wird an der Moritz-von-Büren-Schule schon seit dem Schuljahr 2011/12 erfolgreich erprobt.

 Die enge Kooperation der genannten Arbeitsbereiche miteinander ermöglicht eine umfassende Begleitung, die für ein erfolgreiches Lernen sowie für die Entwicklung der hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen von besonderer Bedeutung ist.

Vernetzung durch landesweite Arbeitskreise

Der Schwerpunkt Hören und Kommunikation hat es in Lern- und Entwicklungsprozessen mit eigenen Gesetzmäßigkeiten zu tun. Oft entstehen neue Entwicklungen, Ideen und Konzepte an Stellen, die auch räumlich weit entfernt voneinander agieren. Die Teilhabe an neuen Entwicklungen setzt deshalb voraus, dass zwischen den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation eine weit verzweigte, überregionale Vernetzung existiert.  Die überregionale Zusammenarbeit beeinflusst die Fortbildungsplanung und ist dort fest verankert. 

Diese Vernetzung besteht auf der Ebene der Schulleitungen schon seit vielen Jahren und ist verankert in drei Arbeitskreisen: BuDiKo (Bundesdirektorenkonferenz), NorDiKo (Norddeutsche Direktorenkonferenz) und AG der Schulleitungen an Hörgeschädigtenschulen NRW. Die Vernetzung wurde auf weitere Ebenen übertragen und besteht inzwischen auf fast allen Arbeitsfeldern der Schule in sogenannten Landesarbeitskreisen. Diese sind mit ihrer Arbeit nicht alle gleichzeitig gestartet, sondern haben sich im Laufe der letzten Jahre nach und nach gebildet. Es sind dies folgende Landesarbeitskreise:

  • LAK der Beratungsstellen
  • LAK der Förderschulkindergärten Hören und Kommunikation
  • LAK Gemeinsames Lernen (früher: "Gemeinsamer Unterricht")
  • LAK Curriculumentwicklung Deutsch
  • LAK Curriculumentwicklung Mathematik
  • LAK Curriculumentwicklung Englisch
  • LAK Übergang Schule - Beruf
  • LAK HK +LE +GG
  • LAK Bilingualer Unterricht

4   Besonderheiten einer kleinen Schule

(Schüler)zahlen

Die Schule gehört mit ihrer Schülerzahl zu den kleinsten Schulen für Hörgeschädigte in Nordrhein-Westfalen. Die aktuellen (Schüler)zahlen stellen sich wie folgt dar (Stand Oktober 2016):

Zahl der am Schulstandort unterrichteten Schüler: 104

Zahl der Kinder im Förderschulkindergarten:               8

Zahl der Kinder in der Frühförderung:                         66

Zahl der Schüler im Gemeinsamen Unterricht:           51

Schülerzahlen sind immer nur eine Momentaufnahme und verändern sich insbesondere durch die Frühförderung auch im Laufe eines Schuljahres oft deutlich. Dennoch lässt die Gegenüberstellung der Zahlen aus vergangenen Schuljahren, aus dem laufenden und der prognostizierten Zahlen für das kommende Schuljahr tendenziell erkennen, dass der Anteil der Schüler im Gemeinsamen Unterricht (wie schon in den Vorjahren) deutlich steigt. Auf den schulischen Bereich und die vom Land NRW formulierten  Ziele für eine inklusive Schule bezogen heißt das, dass die Quote der inklusiv geförderten Schüler seit 2009 von 15% auf 38% gestiegen ist.

Nicht erfasst sind in den oben aufgeführten Bereichen die sogenannten „Beratungsschüler“, die in (unregelmäßigem, zum Teil nur sporadischem) Kontakt mit der Beratungsstelle stehen.

Eine kleine Schülerzahl an der Schule vor Ort hat schulorganisatorische Folgen, die auch auf Unterricht und Erziehung zurückwirken. Die wichtigsten Konsequenzen sind:

  • Die Einzügigkeit lässt keine äußere Differenzierung in parallelen Jahrgangsklassen zu.
  • Schüler werden in allen Jahrgängen unabhängig von Art und Grad ihrer Hörschädigung in einer Lerngruppe gemeinsam unterrichtet.
  • Flexible Schuleingangsphase
  • Die Lerngruppeneinteilung in den  Klasse 5-10 erfolgt auch unter Leistungsaspekten (z.B. mit Blick auf Zentrale Prüfungen nach Klasse 10).
  • Die Lerngruppen sind durchlässig.
  • Hörgeschädigte, die rein lautsprachlich gefördert werden könnten, lernen mit gebärdensprachlich orientierten in einer Lerngruppe zusammen.
  • Gebärdensprachlich orientierte Schülerinnen und Schüler werden zusammen mit solchen unterrichtet, die auf eine gebärdensprachliche Unterstützung nicht angewiesen sind.

Im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung spielt der Grundsatz des „Gemeinsamen Lernens“ mit dem Leitgedanken der „Vielfalt als Chance“ eine zentrale Rolle für die Schulentwicklung in allen Schulformen. Die oben aufgeführten Punkte lassen erkennen, dass an der Moritz-von-Büren-Schule aus zunächst organisatorischen Gründen heraus dieser Gedanke schon lange eine Rolle spielt. Möglichkeiten und Grenzen von Vielfalt und Differenzierung müssen dennoch immer wieder im Hinblick auf Zieldiskussionen gegeneinander abgewogen werden.

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