Gemeinsamer Unterricht / Gemeinsames Lernen
1. Die Entwicklung
Zahlen
Die Zahl der durch uns im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation betreuten GU-Schüler steigt stetig an. Waren es im Schuljahr 2007/08 noch 13 Schüler, so sind es aktuell (Schuljahr 2013/14) bereits 38 Schüler. Die Tendenz ist weiterhin steigend.
Als Gründe für den Anstieg kommen mehrere Aspekte in Betracht:
- Durch das Neugeborenenhörscreening werden mehr Kinder als zuvor als hörgeschädigt erkannt, so dass die Frühförderzahlen gestiegen sind. Somit sind uns mehr hörgeschädigte Kinder als zuvor bei der Einschulung bekannt. Die Eltern erhalten eine frühzeitige Beratung hinsichtlich des Förderbedarfs. Ein Teil dieser Kinder wird im GU betreut.
- Die Zusammenarbeit der Beratungsstelle mit Pädaudiologen, HNO-Ärzten, Hörgeräte-Akustikern, CI-Kliniken, Therapeuten, anderen Beratungsstellen u.ä. ist viel enger geworden. Viele Ärzte melden sofort bei Erstdiagnose das Kind oder den Jugendlichen bei der Beratungsstelle, so dass der Kontakt zur Familie hergestellt werden kann. Ein Teil dieser Kinder wird anschließend im GU betreut.
- Die Abteilungen der Moritz-von-Büren-Schule betreiben vermehrt Öffentlichkeitsarbeit. Eine Vielzahl von Kontakten zu anderen Einrichtungen findet durch die Teilnahme an Arbeitskreisen der Region, Fortbildungsveranstaltungen oder durch enge Kooperation bei bereits bekannten hörgeschädigten Kindern statt. Der gestiegene Bekanntheitsgrad führt dazu, dass durch „Mund-zu-Mund-Propaganda“ auch Familien mit hörgeschädigten Schulkindern von unserer Einrichtung erfahren und sich melden. Ein Teil der Kinder wird anschließend im GU betreut.
- Die Hemmschwelle für Eltern und Lehrkräfte, einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuleiten, ist gesunken. Sie können aufgrund der neuen Gesetzeslage davon ausgehen, dass gegen den Elternwunsch keine Zuweisung zur Förderschule erfolgt.
- Das Thema „Inklusion“ und die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung und fachlichen Beratung sind in den Medien und an den Schulen sehr präsent. Die sonderpädagogische Förderung wird eher als es früher der Fall war in Betracht gezogen. Auch der Präventionsgedanke – d.h. nicht erst ein Verfahren anzustreben, wenn schon große Schwierigkeiten aufgetreten sind, sondern früh die Unterstützung wahrzunehmen – kann dabei eine Rolle spielen.
- Da zukünftig der Elternwunsch auf Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht entscheidet, werden hörgeschädigte Schüler, die früher der Förderschule zugewiesen wurden, nun im GU beschult.