Moritz-von-Büren-Schule

LWL-Förderschule Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Büren

Gemeinsamer Unterricht / Gemeinsames Lernen

1. Die Entwicklung

Zahlen

Die Zahl der durch uns im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation betreuten GU-Schüler steigt stetig an. Waren es im Schuljahr 2007/08 noch 13 Schüler, so sind es aktuell (Schuljahr 2013/14) bereits 38 Schüler. Die Tendenz ist weiterhin steigend.

Als Gründe für den Anstieg kommen mehrere Aspekte in Betracht:

  • Durch das Neugeborenenhörscreening werden mehr Kinder als zuvor als hörgeschädigt erkannt, so dass die Frühförderzahlen gestiegen sind. Somit sind uns mehr hörgeschädigte Kinder als zuvor bei der Einschulung bekannt. Die Eltern erhalten eine frühzeitige Beratung hinsichtlich des Förderbedarfs. Ein Teil dieser Kinder wird im GU betreut.
  • Die Zusammenarbeit der Beratungsstelle mit Pädaudiologen, HNO-Ärzten, Hörgeräte-Akustikern, CI-Kliniken, Therapeuten, anderen Beratungsstellen u.ä. ist viel enger geworden. Viele Ärzte melden sofort bei Erstdiagnose das Kind oder den Jugendlichen bei der Beratungsstelle, so dass der Kontakt zur Familie hergestellt werden kann. Ein Teil dieser Kinder wird anschließend im GU betreut.
  • Die Abteilungen der Moritz-von-Büren-Schule betreiben vermehrt Öffentlichkeitsarbeit. Eine Vielzahl von Kontakten zu anderen Einrichtungen findet durch die Teilnahme an Arbeitskreisen der Region, Fortbildungsveranstaltungen oder durch enge Kooperation bei bereits bekannten hörgeschädigten Kindern statt. Der gestiegene Bekanntheitsgrad führt dazu, dass durch „Mund-zu-Mund-Propaganda“ auch Familien mit hörgeschädigten Schulkindern von unserer Einrichtung erfahren und sich melden. Ein Teil der Kinder wird anschließend im GU betreut.
  • Die Hemmschwelle für Eltern und Lehrkräfte, einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzuleiten, ist gesunken. Sie können aufgrund der neuen Gesetzeslage davon ausgehen, dass gegen den Elternwunsch keine Zuweisung zur Förderschule erfolgt.
  • Das Thema „Inklusion“ und die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung und fachlichen Beratung sind in den Medien und an den Schulen sehr präsent. Die sonderpädagogische Förderung wird eher als es früher der Fall war in Betracht gezogen. Auch der Präventionsgedanke – d.h. nicht erst ein Verfahren anzustreben, wenn schon große Schwierigkeiten aufgetreten sind, sondern früh die Unterstützung wahrzunehmen – kann dabei eine Rolle spielen.
  • Da zukünftig der Elternwunsch auf Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht entscheidet, werden hörgeschädigte Schüler, die früher der Förderschule zugewiesen wurden, nun im GU beschult.

Verwaltung

Seit dem Schuljahr 2009/10 gibt es GU-Konferenzen, die mindestens viermal im Schuljahr stattfinden. Seitdem kann man auch von einem GU-„Team“ sprechen. Es gibt eine Teamleiterin, die als Schnittstelle zwischen GU-Team und Schulleitung fungiert, zu den Konferenzen einlädt und zahlreiche Verwaltungsaufgaben erfüllt. Diese Verwaltungsaufgaben haben nach und nach an Umfang zugenommen, z.B. werden seit 2013 die GU-Akten in der Beratungsstelle gelagert.

Fortlaufend werden Themenordner (z.B. zur Raumakustik, zur Lehrerberatung oder auch Materialordner) gefüllt und verwaltet, in denen wichtige Unterlagen gesammelt und für alle zur Verfügung gestellt werden.

Seit dem Schuljahr 2012/13 werden eigene Materialien für den GU angeschafft, die in einem separaten Schrank aufbewahrt werden.

Landesarbeitskreis

Die Teamleiterin nimmt am NRW-Arbeitskreis „Gemeinsamer Unterricht mit hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern“ teil, der ca. viermal im Jahr stattfindet. Dort werden gemeinsame Papiere erarbeitet, z.B. die „Handreichungen zum Nachteilsausgleich für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen“ oder die „Curricularen Leitlinien als Qualitätsstandards für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation im Gemeinsamen Lernen in NRW (Klasse 1-10)“. Ein aktueller Schwerpunkt des Arbeitskreises ist die Öffentlichkeitsarbeit. Arbeitsergebnisse, aber auch Fördermaterial werden auf einer gemeinsamen Internetplattform gesammelt.

Inhaltliche Arbeit im GU-Team

Das GU-Team hat im Schuljahr 2010/11 einen inhaltlichen Schwerpunkt auf die Raumakustik gelegt. Es fand eine Fortbildung mit zwei Referenten statt, ein Ordner mit Veröffentlichungen zum Thema wurde erstellt. Bei der Erstellung der Gutachten zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird nun beurteilt, ob im individuellen Fall eine besondere Akustik für die Teilnahme am GU notwendig ist und wie die akustischen Rahmenbedingungen an der voraussichtlich besuchten allgemeinen Schule sich darstellen. Um die vorhandene Akustik besser einschätzen zu können, wurde im Schuljahr 2013/14 ein Nachhallzeitmessgerät angeschafft. Erste Messungen wurden bereits vorgenommen. Die Einarbeitung zur Durchführung einer fachlich korrekten Messung erwies sich als aufwändiger als zunächst vermutet.

Seit dem Schuljahr 2009/10 werden dreimal im Jahr die Familien mit hörgeschädigten Schülern in die Moritz-von-Büren-Schule eingeladen („Triff dich“). Alle Schüler mit GU erhalten die Einladung, darüber hinaus werden über die Beratungsstelle weitere Familien angeschrieben. Es gibt i.d.R. ein Thema, an dem die Eltern und Schüler gemeinsam oder getrennt arbeiten. Dazu werden nach Möglichkeit auch externe Referenten eingeladen (Hörgeräte-Akustiker, Integrationsfachdienst, hörgeschädigte Erwachsene u.a.). Die Resonanz der Familien ist äußerst positiv. Die Eltern äußern, dass ihnen der Austausch untereinander besonders wichtig ist. Die Grundschüler begegnen sich vor allem im gemeinsamen Spiel, während die älteren Schüler Angebote aus dem Bereich der Hörgeschädigtenkunde, Hör- und Kommunikationstaktik oder Identitätsentwicklung erhalten.

Das GU-Team arbeitet mit dem Integrationsfachdienst zusammen. Judith Rodeck nimmt bei Anlass an GU-Konferenzen teil, um Absprachen zur Kooperation zu treffen. Nach gemeinsamen Bestrebungen startet im Schuljahr 2014/15 das Kommunikationstraining in Hattingen auch für GU-Schüler, zunächst noch als Pilotprojekt. Anders als das Kommunikationstraining für Förderschüler findet es in den Ferien statt und die Anreise muss von den Eltern selbst organisiert werden. Es müssen Betreuungskräfte für die Schüler gefunden werden. Nach einem ersten Durchlauf wird reflektiert werden müssen, ob unter diesen äußeren Rahmenbedingungen die gesteckten Ziele erreicht werden können.

Das GU-Team arbeitet kontinuierlich an Themenschwerpunkten und erstellt Materialsammlungen, Beratungsmappen und Merkblätter. Kürzlich wurde ein Ablaufplan für den GU erstellt. Hier kann nun jede Kollegin nachschauen, welche Aufgaben sie im Verlauf des Schuljahres erledigen muss (z.B. jährliche Überprüfung, Beantragung der modifizierten Version für die Vergleichsarbeit). Vor allem Neueinsteigerinnen soll so die Arbeit erleichtert werden. Weitere Themen, die im GU-Team bearbeitet werden, sind u.a. „Englischunterricht an der Grundschule“ und „FM-Anlagen und Schülermikrofone“.

2.  Das Konzept

Ausgangslage

Schüler mit einer Hörschädigung besuchen unterschiedliche Schulformen. Das Vorliegen eines Hörschadens allein bedingt keinen sonderpädagogischen Förderbedarf, so dass ein größerer Teil hörgeschädigter Schüler die allgemeine Schule ohne sonderpädagogische Förderung besucht. Wird von Seiten der dortigen Lehrkräfte oder der Eltern Beratung gewünscht, können sie diese über die Beratungsstelle anfordern. Hierzu wurde das Konzept „Beratungsschüler“ entwickelt siehe Kapitel B 4.2).

Am Gemeinsamen Unterricht nehmen hörgeschädigte Schüler teil, deren sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation festgestellt und als deren Förderort die allgemeine Schule bestimmt wurde. Diese Entscheidungen werden im Rahmen des Verfahrens nach AO-SF getroffen.

Am 16. Oktober 2013 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem neunten Schulrechtsänderungsgesetz das erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Das „Gemeinsame Lernen“ (so die Begrifflichkeit ab dem Schuljahr 2014/15) von Schülern mit und ohne Behinderung soll zum Regelfall werden. Die Eltern haben das Recht eine Förderschule zu wählen, wenn ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Da die Förderschule Hören und Kommunikation nach der Mindestgrößenverordnung auf absehbare Zeit bestehen bleiben wird, haben hier Eltern – im Gegensatz zu Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten – eine realistische Wahlmöglichkeit. Jedoch wirkt sich eine weitere gesetzliche Regelung auf die Wahl der Schule aus: Die Schulaufsicht benennt eine Schule, an der dieses Gemeinsame Lernen aufgrund von personeller und sächlicher Ausstattung möglich ist. Dies kann eine andere Schule sein als die von den Eltern gewünschte. Im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ist aktuell die Finanzierung raumakustischer Maßnahmen häufig der Punkt, an dem sich entscheidet, ob das Gemeinsame Lernen an der Wunschschule der Eltern eingerichtet werden kann. Durch frühzeitige Absprachen mit Schulträgern und Schulleitungen sowie der Schulaufsicht gelingt dies jedoch häufig. Sichere Prognosen über eine noch ausstehende Entscheidung können in der Elternberatung jedoch nicht gegeben werden. Mit zunehmender Umsetzung und Etablierung des Gemeinsamen Lernens in der Bildungslandschaft NRW werden sich auch die Bedingungen für das Gemeinsame Lernen im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation weiter verändern.

Während in der Vergangenheit vor allem diejenigen Schüler integrativ beschult wurden, deren sonderpädagogischer Förderbedarf weniger umfangreich war, die lautsprachlich orientiert waren und zielgleich unterrichtet werden konnten, können nun auf Elternwunsch alle hörgeschädigten Schüler am Gemeinsamen Lernen teilnehmen. Für diese hörgeschädigten Schüler werden noch Förderkonzepte von den Lehrkräften der allgemeinen Schulen und den Lehrkräften der Förderschule Hören und Kommunikation entwickelt werden müssen. Aktuell nimmt in unserem Einzugsbereich noch kein Kind am Gemeinsamen Unterricht teil, das die Gebärdensprache als vorwiegende Kommunikationsform benutzt.

In der Regel wird die fachliche sonderpädagogische Förderung und Beratung der Lehrkräfte und Familien gewährleistet, indem eine Lehrkraft der Moritz-von-Büren-Schule mit einer bestimmten Stundenzahl an die vom Schüler besuchte Schule abgeordnet wird.

Die konkrete Arbeit wird bestimmt durch den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf des Schülers und den Beratungsbedarf der Klassen- und Fachlehrer, der Mitschüler und der Eltern. Die Ziele und Maßnahmen werden im Förderplan festgehalten und evaluiert. Mindestens einmal jährlich entscheidet die Klassenkonferenz, ob der sonderpädagogische Förderbedarf und der Förderschwerpunkt weiterhin bestehen und der Förderort beibehalten werden soll.

Inhaltliche Schwerpunkte

Inhalte der sonderpädagogischen Förderung des hörgeschädigten Schülers können beispielsweise sein:

  • Förderung des Schriftspracherwerbs durch den Einsatz von Manualzeichensystemen
  • Förderung des Schriftspracherwerbs durch visuelle Methoden (Ganzwortmethode)
  • Förderung des Fremdspracherwerbs durch den Einsatz von Schriftbildern
  • Förderung des Hörverstehens von Audiomedien
  • Sprachförderung
  • Artikulationsförderung
  • Förderung von Lesestrategien
  • Förderung des selbstständigen Umgangs mit den Hörhilfen (Hörgeräte / CI, Höranlage)
  • Förderung von Hör- und Kommunikationstaktiken
  • Erarbeitung von Kompensationsstrategien
  • Reflektion von Stärken und Grenzen, die die Hörschädigung setzt 

Inhalte der Beratung von Lehrerinnen und Lehrer können beispielsweise sein:

  • Informationen über die Hörschädigung und ihre Folgen für Sprachverstehen und Kommunikation
  • Beratung zur Entwicklung einer hörgeschädigtengerechten Lehrersprache
  • Maßnahmen zur Reduzierung des Störschalls
  • Umgang mit Hörhilfen, v.a. der Höranlage
  • Absprache eines Nachteilsausgleichs

Inhalte der Beratung von Eltern können beispielsweise sein:

  • Schullaufbahnberatung
  • Beratung zur technischen Versorgung und zusätzlichen Hilfen
  • Beratung zur häuslichen Aufarbeitung von Unterrichtsinhalten

Inhalte der Beratung von Mitschülerinnen und Mitschülern können beispielsweise sein:

  • Informationen zum Thema Hören und Hörschädigung
  • Beratung über die Hör- und Kommunikationsbedürfnisse des hörgeschädigten Mitschülers
  • Anleitung zum sachgerechten Gebrauch der Höranlage

Zielperspektive

Die Förderschule Hören und Kommunikation sieht es als selbstverständlich an, dass viele hörgeschädigte Schüler die allgemeine Schule besuchen. Der Wunsch der Eltern nach einer wohnortnahen Schule und Kontakten zu Mitschülern am Wohnort ist verständlich. Unsere besondere Kompetenz ist es, den sonderpädagogischen Förderbedarf der hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen genau einschätzen und ihre Bedürfnisse für die Teilhabe am Unterricht der allgemeinen Schule formulieren zu können. Diesen Bedarf setzen wir in Bezug zu den vorhandenen Rahmenbedingungen und Ressourcen der von den Eltern gewünschten allgemeinen Schule und benennen notwendige Veränderungen. Unser Ziel ist es, dass jeder hörgeschädigte Schüler barrierefrei sein Lernpotential voll entfalten kann und sich auch sozial-emotional positiv entwickeln kann. Sehen wir dies bei einer Beschulung im Gemeinsamen Unterricht als gefährdet an, teilen wir unsere fachliche Einschätzung den Eltern und Lehrkräften mit.

Für den Aufbau eines stabilen Selbstbewusstseins und einer positiven Identitätsentwicklung der hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen halten wir den Kontakt zu anderen Hörgeschädigten für äußerst wichtig. Häufig sind sie die Einzigen an einer Schule mit einer Hörschädigung. Wir schaffen durch Angebote wie das „Triff dich – Treffen für hörgeschädigte Schüler“ und die Kooperation mit außerschulischen Partnern Möglichkeiten zu Peer-Group-Kontakten. Auch die Eltern finden hier Gelegenheit zum Austausch und können sich zu wichtigen Themen (z.B. Hörtechnik, Nachteilsausgleich, Berufsorientierung) informieren. Dieses Angebot wird von den Familien sehr gut angenommen und soll weiter bestehen.

Umsetzung

Neben Beratung und Förderung wird die Frage nach Barrierefreiheit im Zuge der Umsetzung von Inklusion immer wichtiger. Barrierefreiheit für hörgeschädigte Schüler bedeutet besonders die Teilhabe an verbal vermittelten Inhalten. Dieses Ziel ist ohne eine hörgeschädigtengerechte Raumakustik nicht zu erreichen. Ist diese noch nicht vorhanden, wird der Schulträger über den Bedarf informiert und bei der Umsetzung beraten. Für eine diesbezügliche Erweiterung unserer fachlichen Kompetenz sorgen Fortbildungen, teaminterne Veranstaltungen und das Studium von Fachliteratur. Auch die kontinuierliche Fortbildung zu neuesten technischen Entwicklungen in den Bereichen der Hörsysteme, Cochlea-Implantate, Übertragungsanlagen (individuelle Übertragungsanlagen und Freifeldanlagen) ist von großer Bedeutung, da diese für die akustisch bestmögliche Sprachverständlichkeit sorgen können. Das Wissen über Art und Grad der Hörschädigung, Sprachverstehen ohne und mit Störschall, die Versorgung mit Hörhilfen, Grenzen der Technik, die Fähigkeit zur Lautdiskrimination und den Sprachentwicklungsstand sind die Basis für eine diagnosegeleitete individuelle Förderung und die Beratung. Für die Beratung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule, der hörgeschädigten Schüler selbst, der Mitschüler und Eltern ist ein hohes Maß an Beratungskompetenz wichtig. Die Fachkräfte des Förderschwerpunktes Hören und Kommunikation erweitern deshalb ihre Beratungskompetenz durch die Reflektion von Erfahrungen, die Besprechung von Einzelfällen im Team sowie durch Fortbildungen und Fachliteratur zur Systemischen Beratung.

Überlegungen im Hinblick auf das Leitbild der Schule

Angesichts der gesetzlichen Neuregelungen bei der Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist es uns als Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation wichtig, die spezifischen Bedürfnisse hörgeschädigter Schüler im Inklusionsprozess zu vertreten und sie als Betroffene im Sinne des Empowerments so zu stärken, dass sie ihre Interessen selbst vertreten können.

Fortbildungsplanung

  • Fortbildungen zu Hörsystemen, Cochlea-Implantaten, Übertragungsanlagen
  • Fortbildung zur Diagnostik
  • Einarbeitung in Theorie und Praxis der Nachhallzeitmessung
  • Selbststudium anhand von Fachliteratur

Evaluation

Bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 soll der Einsatz der Übertragungsanlagen („FM-Anlagen“) evaluiert werden, die ein wichtiges technisches Mittel zur Teilhabe am Unterricht darstellen, jedoch nicht immer unproblematisch in der Handhabung und Akzeptanz durch Schüler und Lehrer sind.

↑ Zum Seitenanfang