Streitschlichterprogramm
Im Sinne des Leitzieles, nicht nur die Selbstständigkeit im Lernen, sondern auch im Handeln und Umgang miteinander zu fördern, wurde „Hören“ im Sinne von Zuhören und „Kommunikation“ im Sinne von „auch bei Streit miteinander kommunizieren und nach Lösungen suchen“ definiert.
Das Prinzip der Streitschlichtung basiert auf den folgenden Aspekten:
- Die Schülerinnen und Schüler lösen selbstständig ihre Konflikte.
- Die Lehrkräfte sind an der Lösung nicht beteiligt.
- Es gibt keine Schuldzuweisung.
- Es gibt keine Gewinner und Verlierer.
- Schülerinnen und Schüler kommen von der Schuldsprache zur Kausalsprache.
- Es soll das Problem und nicht die Person „bekämpft“ werden.
Bereits mit der Einschulung werden die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, aufkommende Konflikt selbstständig, d.h. mit ausgebildeten Streitschlichterinnen und Streitschlichtern zu lösen. In den unterschiedlichen Jahrgängen wird durch die Klassenprogramme „Anders streiten“, „Soziales Lernen“ und die Förderung der Basiskompetenzen eine Grundlage gelegt.
In der Klasse 9 erhalten alle Schülerinnen und Schüler dann über das ganze Schuljahr hinweg eine Streitschlichterausbildung. Diejenigen aus der Klasse 9, die sich am besten hierbei bewährt haben, werden für das darauffolgende Schuljahr (Klasse 10) zu Streitschlichterinnen und zu Streitschlichtern ernannt. Sie sind dann für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Lösung von Konflikten.